SCHEIDUNGSIMMOBILIE – DIESE OPTIONEN GIBT ES

Scheidungsimmobilie – Diese Optionen gibt es

Scheidungsimmobilie – Diese Optionen gibt es

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Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

Muss das Haus sofort verkauft werden?



Nicht zwingend. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

Immobilien und Zugewinngemeinschaft



Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Leider ist die Aufteilung selten problemlos.

Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei separate Wohneinheiten



Mit dieser Lösung bleiben beide Ex-Partner im Haus und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.

Die Immobilie den Kindern übertragen



Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Dies erfordert jedoch die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann seinen Anteil dem Kind schenken, wenn der andere Partner zustimmt.

Übertragung: Verbleib in der Immobilie und Ausgleichszahlung



Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Dabei erhält der andere Partner eine Ausgleichszahlung, die sich nach dem Marktwert der Immobilie und den jeweiligen Eigentumsanteilen richtet. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

Teilungsversteigerung



Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Das kann zu Schulden führen, für die beide Partner verantwortlich sind. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.

Vermietung als Option



Ist ein Verkauf unvorteilhaft oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, könnte Vermietung eine Möglichkeit sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.

Immobilienverkauf



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu verlangen. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Dinge klicken Sie hier... während der Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Immobilienverkauf brauchen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Zusammen finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

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